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Hartz IV: Keine höheren Zuschüsse für Tierbesitzer
16.07.2008
Hartz-IV-Empfänger mit einem Haustier haben keinen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II oder eine größere Wohnung. Dies hat jetzt das Landessozialgericht in Dessau entschieden.
Das Gericht hatte die Klage einer Hundesbesitzerin abgelehnt, die sich im Vergleich zu Leistungsempfängern mit Kindern benachteiligt gefühlt hat. Anders als Kinder können Katzen, Hunde und andere Tiere jedoch nicht Teil einer Bedarfsgemeinschaft sein. Außerdem sehe das Arbeitslosengeld II keine Sonderleistungen für Haustiere vor, heißt es in der Begründung des Gerichts (AZ: S 4 AS 652/08).
