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Zutritt unserer ehrenamtlichen

Zutritt unserer ehrenamtlichen Funktionsträger*innen

Liebe ehrenamtlich Engagierte,

einhergehend mit den Lockerungen der niedersächsischen Landesregierung in der aktuellen Corona-Verordnung entfallen nunmehr auch die Einschränkungen zum Zutritt unserer ehrenamtlich Engagierten in den Beratungszentren.

Ab dem 1. Juli 2021 ist daher auch wieder ein uneingeschränkter Zutritt in die Räumlichkeiten der Beratungszentren sowie die Durchführung von Besprechungen, Sitzungen, Treffen und dgl. im ehrenamtlichen Bereich in den Beratungszentren möglich.

Da auch der Bundesgesetzgeber die pandemiebedingten Corona-Arbeitsschutzverordnungen nicht über den 30. 06. 2021 verlängert hat, gelten in unseren Beratungszentren die allgemeingültigen AHA-Regelungen.

Dieser Zutritt gilt nicht für Mitglieder, die ein Beratungsgespräch oder sonstige Angelegenheiten klären lassen möchten.

Für unsere Mitglieder sind die Sozialberater*innen nur über Telefon, Skype, Zoom oder Videokonferenzen zu sprechen.

Ich bitte dennoch die ehrenamtlich Engagierten um Vorsicht und Umsicht im Umgang miteinander. Das Corona-Virus ist noch existent und wir alle wissen nicht, wie sich die aktuelle Delta-Mutation tatsächlich auswirkt.

Klaus Wedemeier - 1. Vorsitzender - SoVD Kreisverband Burgdorf